Gewinnspiel AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gewinnspiel

  1. Veranstalter Das Gewinnspiel wird veranstaltet von Bergreise, Gaggenau, Deutschland. Weitere Informationen zum Veranstalter findest du unter bergreise.net.

  2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter von Bergreise und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  3. Teilnahme Um teilzunehmen, müssen die Teilnehmer @bergreise_clothes auf Instagram folgen 2 Freunde in dem Posting markieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

  4. Gewinn Der Gewinn besteht aus einem T-Shirt oder Hoodie nach Wahl aus dem Sortiment von Bergreise. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden.

  5. Gewinnerermittlung Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels durch ein zufälliges Losverfahren aus allen gültigen Einsendungen ermittelt. Die Auslosung findet am 15.05.2024 18:00 Uhr MEZ statt.

  6. Benachrichtigung der Gewinner Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch und ein neuer Gewinner wird ausgelost.

  7. Datenschutz Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Abwicklung des Gewinns erforderlich. Teilnehmer haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen und deren Korrektur oder Löschung zu verlangen.

  8. Haftungsausschluss Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhaltsangaben, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, solche Schäden sind vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

  9. Schlussbestimmungen Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.